Bahai-Beschluss
Bundesverfassungsgerichts-Beschluss zur Behandlung von Religions-Gemeinschaften / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Der Bahai-Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaften als Religionsgemeinschaften anzuerkennen sind, mit der religiösen Vereinigungsfreiheit und mit deren Auswirkung auf das private Vereinsrecht. Sein in der Rechtswissenschaft gebräuchlicher Name rührt daher, dass Beschwerdeführer der „Geistige Rat“ der Bahai-Gemeinschaft war.
Weitere Informationen Beschluss verkündet5. Februar 1991, Aussage ...
Bahai-Beschluss | ||||
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Beschluss verkündet 5. Februar 1991 | ||||
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Aussage | ||||
Träger der Religionsfreiheit sind Gemeinschaften nur dann, wenn es sich tatsächlich, nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild, um eine Religion und Religionsgemeinschaft handelt. Die religiöse Vereinigungsfreiheit ist Teil der Religionsfreiheit. Sie befreit nicht von den Voraussetzungen des privaten Vereinsrechts. Im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht kann aber eine verfassungskonforme Auslegung notwendig werden. | ||||
Richter | ||||
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abweichende Meinungen | ||||
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Angewandtes Recht | ||||
Art. 4 Grundgesetz |
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