Bayerisches Denkmalschutzgesetz
Landesgesetz in Bayern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz in Bayern. Das Gesetz trat am 1. Oktober 1973 in Kraft. Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland, mit dem die Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz auf der Ebene der Bundesländer liegt.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler |
Kurztitel: | Bayerisches Denkmalschutzgesetz |
Abkürzung: | BayDSchG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Freistaat Bayern |
Rechtsmaterie: | Denkmalschutz, Kulturschutzrecht |
Fundstellennachweis: | BayRS 2242-1-K |
Erlassen am: | 25. Juni 1973 (GVBl. S. 328) |
Inkrafttreten am: | 1. Oktober 1973 |
Letzte Änderung durch: | § 1 G vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 251) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juli 2023 (§ 6 G vom 23. Juni 2023) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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