Zeuge
Person, die zu einem Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zu weiteren Bedeutungen siehe Zeuge (Begriffsklärung), Zeugin und Augenzeuge (Begriffsklärung).
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Zeugenaussage ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum gleichnamigen Film siehe Zeugenaussage (Film).
Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).