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Königreich Preußen ist die mit seiner Staatsform Königreich ergänzte Bezeichnung des zwischen 1701 und 1918 existierenden monarchischen Preußens. Die Kurzform Preußen ist der häufiger gebrauchte Name für den Staat der preußischen Könige.
Der erste preußische König war Friedrich I., nachdem er sich als vormaliger brandenburgischer Kurfürst Friedrich III. 1701 im Herzogtum Preußen, in dem er souveräner Herrscher war, gekrönt hatte. Primäre Absicht der Krönung war die damit verbundene Rangerhöhung, die in dieser Zeit von mehreren Fürsten angestrebt wurde.[1] Die Umwandlung des eigenen Herrschaftsgebietes in ein Königreich war sekundäres Ziel und war nicht möglich, wenn dieses innerhallb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) lag und somit ein Lehen von dessem König war. So erwarb der Kurfürst von Sachsen z. B. die Königswürde, indem er sich lediglich in Polen als König wählen (nicht vererbbar „anstellen“) ließ. Der brandenburgische Kurfürst hatte es einfacher, denn sein Herzogtum lag außerhalb des HRR, und er konnte es durch Erhöhung zum König in das Königreich Preußen umwandeln. In dieses konnte er allerdings alle seine übrigen Besitzungen nicht offiziell einbeziehen, weil sie sich innerhalb der Grenzen des HRR befanden. Die «Königswürde … für Friedrich I. [war] formell allein auf das spätere Ostpreußen beschränkt.»[2] Möglich war lediglich die Verwendung des mit seiner Erhöhung zum preußischen König gegenüber Brandenburg ranghöher gewordenen Landschaftsnamens Preußen als Name für alle seine Herrschaftsgebiete.[3] Dieser Name bürgerte sich spätestens seit König Friedrich II. auch im Ausland ein, nachdem dieser sein Land durch kriegerische Erfolge und Annexionen zu einer europäischen Großmacht gemacht hatte. Die Preußischen Könige sprachen anstatt vom Königreich Preußen für Gesamt-Preußen von den Königlichen Preußischen Staaten[4] oder in ähnlicher Form mit z. T. Adjektiven und im Plural. Das ehemalige Herzogtum war als Königreich Preußen darin eingeschlossen. Sie hielten auch noch lange daran fest, als das HRR 1806 und die davon ausgehende Beschränkung geendet hatten. Erst aus den etwa letzten 40 Jahren der preußischen Monarchie sind mit Königreich Preußen überschriebene amtliche Dokumente bekannt.[5][6] Siehe auch nebenstehende Abbildung.
Umgangssprachlich sowohl sofort ab 1701 im Inneren als auch bald im Ausland (auch von dessen anderen europäischen Monarchen)[7] wurden alle preußischen Besitzungen als Königreich Preußen bezeichnet.[8][7] Das zum Königreich Preußen avancierte Herzogtum Preußen konnte umgangssprachlich verwechslungsfrei mit seinem 1793 von Friedrich II. verfügten Namen Ostpreußen als Verwaltungseinheit (Provinz)[9] angesprochen werden.
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