Beobachtung der Partei Die Linke durch den Verfassungsschutz
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Die Partei Die Linke stand seit ihrer Gründung im Jahr 2007 unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie einiger Landesbehörden für Verfassungsschutz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2013 entschied, dass die Überwachung von Bodo Ramelow verfassungswidrig war,[1] gab das Bundesministerium des Innern im März 2014 bekannt, dass Bundestagsabgeordnete der Partei künftig nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden.