Berufsordnung für Rechtsanwälte
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Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) ist eine von den gewählten Vertretern der Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland selbst gegebene Berufsordnung, die nähere Einzelheiten zu den beruflichen Pflichten des Rechtsanwalts regelt und zum Standesrecht gehört. Sie wird als Satzung von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer erlassen (§ 59a, § 191a Abs. 2 BRAO).
Von ihr zu unterscheiden ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als grundlegende gesetzliche Regelung des Berufs des Rechtsanwalts mit Vorschriften zur Zulassung zum Beruf, zu den grundlegenden Rechten und Pflichten des Anwalts, zur Einrichtung der Rechtsanwaltskammern und zum anwaltsgerichtlichen Verfahren.