Auflage (Justiz)
in der Justiz eine Möglichkeit, ein Strafverfahren zu beenden oder kann an ein Urteil bzw. einen Beschluss gebunden werden / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bei einer Auflage handelt es sich in der deutschen Justiz um eine hoheitliche Anordnung, die ihren Adressaten zu einer Leistung verpflichtet. Das Gesetz verwendet den Begriff der Auflage in unterschiedlichen Kontexten: Im Strafprozessrecht kann ein Strafverfahren gegen Erfüllung einer vom Gericht erteilten Auflage eingestellt werden. Im Jugendstrafrecht handelt es sich bei Auflagen um Zuchtmittel, die dem Verurteilten als Sanktion auferlegt werden. Das Strafgesetzbuch (StGB) behandelt Auflagen im Kontext der Strafaussetzung zur Bewährung: Hiernach kann die Anordnung der Bewährung an den Erlass von Auflagen geknüpft werden.