Miteigentum

Bruchteilseigentum, dessen schuldrechtliche Grundlage die Gemeinschaft bildet / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

Bruchteil_Gesamthand.png
Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts)