
Bundeskanzler (Deutschland)
Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Bundeskanzler; Abkürzung BK)[2] ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundeskanzler und die Bundesminister bilden zusammen die deutsche Bundesregierung. Der Regierungschef bestimmt laut Verfassung die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. In der Praxis muss er allerdings die Vorstellungen seiner eigenen Partei und der Koalitionspartner berücksichtigen.
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland | |
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Standarte des Bundeskanzlers | |
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Amtierend Olaf Scholz seit dem 8. Dezember 2021 | |
Bundeskanzleramt | |
Anrede | Herr Bundeskanzler bzw. Frau Bundeskanzlerin Exzellenz (nur im internationalen Schriftverkehr)[1] |
Amtssitz | Bundeskanzleramt in Berlin, Palais Schaumburg in Bonn |
Vorsitzender von | Bundesregierung, Bundessicherheitsrat |
Mitglied von | Europäischer Rat |
Amtszeit | 4 Jahre (siehe Ende der Amtszeit) (Wiederwahl unbegrenzt möglich) |
Vorläufer | Reichskanzler |
Stellvertreter | Vizekanzler |
Letzte Wahl | 8. Dezember 2021 |
Nächste Wahl | Turnusgemäß 2025 |
Wahl durch | Bundestag |
Schaffung des Amtes | 24. Mai 1949 |
Erster Amtsinhaber | Konrad Adenauer |
Website | Bundeskanzler |
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Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt, anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und durch den Bundestagspräsidenten vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor; ohne diesen Vorschlag darf der Bundespräsident niemanden zum Bundesminister ernennen. Ohne Mitwirkung des Bundespräsidenten ernennt der Bundeskanzler einen der Bundesminister zum verfassungsmäßigen Stellvertreter, welcher auch als Vizekanzler bezeichnet wird, wobei diese Bezeichnung offiziell nicht existent ist.
Vor Ablauf der Legislaturperiode kann ein Bundeskanzler nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden: Dazu muss der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählen. Für den Fall, dass ein Bundeskanzler stirbt oder zurücktritt, gibt es keine Regelung; mit dem Ende der Kanzlerschaft endet auch die Bundesregierung. Die Verfassung kennt aber die Regelung, dass der Bundespräsident einen Bundesminister bittet, bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterhin die Geschäfte zu führen. In der Vergangenheit hat man diese Regelung als Vorbild dafür genommen, dass ein Bundesminister geschäftsführend als Bundeskanzler amtierte.
Der Bundeskanzler gilt als der politisch mächtigste deutsche Amtsträger. Man spricht zuweilen sogar von einer „Kanzlerdemokratie“. Er steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge nach dem Bundespräsidenten (als Staatsoberhaupt) sowie dem Bundestagspräsidenten erst an dritter Stelle.[3]
Amtierender Bundeskanzler ist Olaf Scholz (SPD). Er wurde am 8. Dezember 2021 zum neunten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Er steht an der Spitze einer Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
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