Burglehn
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Dieser Artikel beschreibt die mittelalterliche Lehnsform. Zu dem Dorf in Brandenburg siehe Burglehn (Alt Zauche-Wußwerk). Zur ehemaligen Landgemeinde Auras-Burglehn siehe Uraz (Oborniki Śląskie).
Der Begriff Burglehn bezeichnete im mittelalterlichen Recht zweierlei:
- eine besondere Lehnsform und
- ein Burggut als abgegrenzten Bezirk vor den Burgmauern.