Atkins v. Virginia
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Atkins gegen Virginia ist ein Fall, der im Jahr 2002 vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden wurde. Das Gericht untersagte die Hinrichtung von Menschen mit geistigen Behinderungen und berief sich dabei auf den 8. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, der „grausame und ungewöhnliche Strafen“ verbietet. Das Gericht überließ es jedoch den Staaten, den Grad der Behinderung selbst zu bestimmen, schränkte diesen Ermessensspielraum dann aber zwölf Jahre später in Hall v. Florida stark ein.
Schnelle Fakten Sachverhalt, Entscheidung ...
Atkins v. Virginia | |
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Verhandelt: | 20. Februar 2002 |
Entschieden: | 20. Juni 2002 |
Name: | Daryl Renard Atkins, Petitioner v. Virginia |
Zitiert: | 536 U.S. 304 (2002) |
Sachverhalt | |
Der Kläger wurde, obwohl er zum Zeitpunkt der Verhandlung als geistig behindert galt, nach geltendem Recht des Bundesstaates Virginia, zum Tode verurteilt | |
Entscheidung | |
Ein Gesetz, das die Hinrichtung geistig Behinderter erlaubt, verstößt gegen den 8. Verfassungszusatz und ist verfassungswidrig. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | Rehnquist |
Beisitzer: | Breyer · Ginsburg · Kennedy · O’Connor · Scalia · Souter · Stevens · Thomas |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Breyer · Ginsberg · Kennedy · O’Connor · Souter · Stevens |
Mindermeinung: | Rehnquist · Scalia · Thomas |
Angewandtes Recht | |
8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten |
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