Datenträgeraustauschverfahren
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Als Datenträgeraustauschverfahren (DTA oder in Deutschland auch DTAUS) wurde ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.
Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr. Für Kaufleute (Nicht-Verbraucher) ist die Einstellung des DTAUS-Verfahrens bis zum 1. August 2014 (Ausführungstermin) erfolgt und durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Privatpersonen (Verbraucher) konnten noch bis 1. Februar 2016 ihre Zahlungen in der gewohnten Form einreichen.[1]
Das Format wird auch zur Übermittlung von Kontoauszuginformationen von der Bank zum Kunden eingesetzt, obwohl hierfür eigentlich MT940 vorgesehen ist.
Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.