Diebstahl
Eigentumsdelikt, im einzelnen verschieden definiert und abgegrenzt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieb ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Siehe auch: Dieb (Begriffsklärung).
Langfinger ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Als Langfinger bezeichnet man auch die Finger außer dem Daumen. Siehe Finger#Fingerknochen und Gelenke.
Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.
In den letzten drei Jahrzehnten fiel die Häufigkeit der angezeigten Diebstähle in Deutschland auf ein Drittel.[1] Dieser Rückgang folgt dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist.[2]