Dienstmarken (Deutsches Reich)
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Dienstmarken waren im Deutschen Reich Briefmarken, die ausschließlich von Behörden, Dienststellen, Ämtern und Gerichten zum Frankieren von Postsendungen der Dienstpost verwendet wurden. Von 1938 bis zur Kapitulation 1945 gab es für die Parteidienststellen der NSDAP eine eigene Dienstmarkenserie. Zuvor wurden vereinzelt auch von den Sparkassen vorübergehend Dienstmarken verwendet.
Eigenständige Dienstmarken gab es in Bayern (1908 bis 1920), Württemberg (1875 bis 1920), dem Norddeutschen Bund (1870 bis 1871) sowie in der Freien Stadt Danzig (1921 bis 1927).
In der Bundesrepublik gab es keine Dienstmarken mehr. In der DDR mussten Sendungen staatlicher Organe, Verwaltungen und Betriebe ab dem 15. August 1954 mit Dienstmarken frankiert werden.