Dienstränge der Deutschen Reichsbahn
Dienstgrade der Deutschen Reichsbahn bis 1991 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Seit Beginn bis zum Jahre 1991 war der Dienstrang bei der Deutschen Reichsbahn ein fester Bestandteil im Dienstverhältnis des Eisenbahners, ob als Beamter oder als Angestellter. Jeder Eisenbahner war im dienstlichen Verkehr verpflichtet und außerdienstlich berechtigt, den verliehenen Dienstrang zu führen. Der Dienstrang wurde mit einer Urkunde verliehen, dabei wurde die erstmalige Verleihung als Attestierung, jede weitere als Beförderung bezeichnet.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Es fehlen jegliche Angaben zu Rang- und Amtsbezeichnungen ab 1920 bzw. 1924 (Umwandlung zur DRG) bis 1938 (Übergang der DRG in direkte Staatsverwaltung mit entsprechenden Änderungen der Beamtenbezeichnungen) bzw. 1945. --Wdd. (Diskussion) 10:51, 28. Jul. 2017 (CEST)
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