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"...dass veränderte Versionen nur unter derselben Lizenz, ggf. jedoch unter jeweils höherer aktueller Version der Lizenz, veröffentlicht werden dürfen".
In den darauffolgenden Sätzen wird dann auf die mögliche Promblematik verschiedener Copyleftlizenen eingegangen...da der Abschnitt bereits im Vorhinein eine Problematik ankündigt, wirkt das "jedoch", als sei hier des Pudels Kern. Darum entferne ich diesen Partikel und setze den Nebensatz in Klammern, damit er von der Problematik stärker abgegrenzt ist.
Naja, wer trotzdem eine alte Lizenz benutzen will, formuliert sie einfach um. Schliesslich ist die Geltendmachung von Urheberrechten ein Gestaltungsrecht und kann rechtlich in keiner Weise monopolisiert werden. Urheberrechtlich geschützt an diesen Lizenzen ist lediglich Form(ulierung) KUMULATIV zum Inhalt. Es stört mich eh schon lange an diesen Artikeln über die Freien Lizenzen, dass nirgends darauf hingewiesen wird, dass diese nur zivilrechtlich verbindlich und eben nicht Gesetz sind. Teilweise sind sie sogar, je nach Staat, rechtlich unverbindlich. So staunte ich etwa, dass der Verweis auf das Urteil eines spanischen Gerichtes implizit als universell geltend dargestellt wurde (in diesem Artikel). Dem ist mitnichten überall so. In gewissen Ländern, etwa in der Schweiz, durften bis vor kurzem die Verwertungsgesellschaften sogar für gemeinfreie Musik Gebühren erheben (!!!). Mein Immaterialsgüterrechtsprofessor hat damals regelrechte Tiraden darüber abgelassen, verständlicherweise... (nicht signierter Beitrag von 217.162.55.108 (Diskussion) 22:31, 22. Sep. 2010 (CEST))
Die Namensnennung ist doch bei jeder der Creative Commons-Lizenzen vorgeschrieben, oder irre ich mich da?
Warum wird diese Lizenz nicht auf der Auswahlseite angezeigt? Mir war diese Lizenz bisher nicht bekannt. Ist sie noch aktuell? (sa/1.0/deed.de)
Die Kritik ist (sicher unbeabsichtigt) sehr zu einer Pro-Rede für GNU-Lizenzen geworden. Im Einzelnen: Daß es möglich ist, den Vertragstext laien-verständlich zu formulieren, zeigt etwa die GPL Die GPL ist allgemeinverständlich? Mal was ganz neues. (^_^) Zur Verträglichkeit der CC-Lizenz steht da: Um dieses Problem zu umgehen, gibt es z.B. in den GNU-Lizenzen die Option, sich wahlweise an den Wortlaut einer neueren Version der gleichen Lizenz zu halten, desweiteren eine Option in der LGPL, wahlweise die GPL zu verwenden. Das sichert aber nur die Kampatibilität der GNU-Lizenzen zu GNU-Lizenzen, nicht zu anderen Lizenzen mit ähnlicher Grundlage. Tatsächlich ist die GPL inkompatibel zu einer exakt gleichen Lizenz, bei der nur GPL durch einen anderen Begriff ersetzt wird. ZU Offenheit und Freiheit: So wird bemängelt, Creative Commons schmücke sich mit Begiffen wie „free“ und „open“, obgleich viele CC-Lizenzen alles andere als frei und offen seien. Der letzte Teilsatz ist richtig, abernur wenn man die Definitionen der OSI und der FSF anlegt. Diese haben aber die allgemeinen Begriffe 'frei' und 'offen' mit Definitionen belegt, die weit über das allgemeine Verständnis dieser Begriffe hinausgehen. Insofern ist es schon legitim die CC als frei und offen zu bezeichnen, nur eben nicht als OSI-offen und FSF-frei. Diese Punkte sollten entsprechend geändert werden. -- Dishayloo [ +] 09:49, 5. Nov 2004 (CET)
Wäre es eventuell möglich, zumindest die einzelnen Bestandteile der Lizenzen mit ihren Abkürzungen zu erklären? DiV, --Flominator 23:08, 16. Jun 2005 (CEST)
Ich habe einige gewagte Formulierungen rausgenommen. Außerdem habe ich Erläuterungen, die in der Kritik enthalten waren dort einfließen lassen, wo der Punkt bereits erläutert wurde (Kurz- und Langversion). Bitte auch den ganzen Text lesen - und unter Kritik keine Diskussionen führen. Vinci 17:20, 18. Jul 2005 (CEST)
Hallo, vielleicht können wir hier ja mal die Debian-Position diskutieren mit dem Ziel, diese Kritik in dem Artikel aufzunehmen. Die Position findet ihr hier: http://people.debian.org/~evan/ccsummary.html.
Die Kritik von Debian richtet sich nach meinem Verständnis gegen die Möglichkeit des Lizengebers im Absatz 4a zu bestimmen, das sein Name später nicht genannt wird. Bzw. in 4b, das dann Informationen zu dem Autor hinzugefügt werden müssen, wenn diese "zur Verfügung gestellt" werden.Dies macht es in den Augen der Debian-Gemeinschaft potentiell unfrei. Aus meiner Sicht sieht es so aus, das Debian hier bestimmte Richtlinien hat, die bestimmte Pflichten auferlegen um als "frei" zu gelten. Werden dem Lizenzgeber Freiheiten gegeben, die nicht diesen Regeln entsprechen so gilt ein Werk als unfrei. Wird hier nicht der Begriff "frei" auf den Kopf gestellt? Vinci 10:24, 19. Jul 2005 (CEST)
Hier könnte man die FSF-Position diskutieren
Kern der FSF-Kritik scheint zu sein, das es nicht die Creative Commons-Lizenz gibt. Und das die Lizenzen inkompatibel mit GPL und GFDL] sind. Stattdessen wir die "Lizenz Freie Kunst" empfohlen. Mir persönlich ist letztere Lizenz bislang unbekannt gewesen. Die unterscheidet sich wohl auch von der eher bekannten [Artistic License].Vinci 10:31, 19. Jul 2005 (CEST)
Im zweiten Punkt der Kritik ist von der fehlenden "Verträglichkeit der Share-Alike-Lizenzen [...] zu zukünftigen Versionen der CC-Lizenzen" die Rede. Das Problem sei "hierbei die Klausel, daß veränderte Versionen nur unter der selben Lizenz veröffentlicht werden dürfen". Ganz stimmt das nicht, denn im Lizenzvertrag steht: "Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben."
Der slogan von creative commons ist eigentlich Some Rights reserved. im gegensatz zu copyright "all rights reserved" oder public domain "no rights reserved"
Im Abschnitt "2.1 Standard-Lizenzen" sind die englischsprachigen, auf den amerikanischen Rechtsraum ausgerichteten CC-Lizenzen beschrieben, erkennbar an der Versionsnummer 2.5 - ist es sinnvoll, in der deutschen Wikipedia die deutschen Lizenzen (Version 2.0) aufzulisten?\\ --FriederikeW 17:56, 25. Okt 2005 (CEST)
Ich suche z.Zt. nach der deutschen "Langversion für Juristen". Weder auf der deutschen CC-Seite, noch bei netzpolitik.org/ccwiki/ bin ich fündig geworden. Kann es sein, dass es die gar nicht gibt? Natürlich kann auch die Kruzversion als AGB in den Vertrag einbezogen werden, aber wenn es keine Langversion gibt, sollte sie in dem Artikel auch nicht erwähnt werden. --Petra
Ich weiß nicht, ob das hier der passende Ort ist, aber aus aktuellem Anlass (siehe Benutzer_Diskussion:NeoUrfahraner#Fotos): Benutzer:Otto Normalverbraucher meint, wenn er die cc-by Lizenz verwendet, müsste er seine Anonymität aufgeben. Reicht es nicht, wenn bei der cc-by Namensnennung das Pseudonym angegeben wird? --NeoUrfahraner 10:18, 23. Jan 2006 (CET)
Hi, habe gerade "Assistent, der hilft die richtige Lizenz auszuwählen" nachgetragen. Ich will selbst in nächster Zeit ein Werk unter die Lizenz stellen und bin für den Link dankbar. Ansonsten würde ich nämlich von den ganzen Infos usw. erschlagen. Der Assitent hilft sehr und macht die Auswahl der richtigen Lizenz für die Veröffentlichung ausgesprochen einfach. --ThoMo7.2 13:10, 6. Jun 2006 (CEST)
Der 4. Kritikpunkt ist nicht ganz richtig. Man kann zwar die Lizenz zurückholen, aber nicht bereits unter der Lizenz verbreitete Kopien verbieten. TZM Fragen•Urteil•Hier unterschreiben!! 13:44, 19. Aug 2006 (CEST)
"Offenheit und Freiheit: Es wird von manchen bemängelt, dass Creative-Commons-Lizenzen weniger frei und offen seien als andere freie Lizenzen" und etwas oberhalb im Text steht "...so gibt man sein Werk in die Public Domain" oder auch "...etwas sehr Ähnliches zur GPL." Da dieser Kritikpunkt nicht gerechtfertigt ist, bzw. sich nur auf bestimmte Lizenztypen bezieht entferne ich diesen. - Metoc ☺ 01:27, 11. Okt. 2006 (CEST)
Ist die Wikipedia kommerziell? Oder warum dürfen Dokumente unter by-nc nicht in der Wikipedia verwendet werden? MichaelSchoenitzer
siehe http://wiki.creativecommons.org/FAQ#I_used_part_of_a_Creative_Commons-licensed_work.2C_which_Creative_Commons_license_can_I_relicense_my_work_under.3F Man muss nicht unter derselben Version der Lizenz veröffentlichen, wohl aber unter einer Creative Commons Lizenz mit exakt den gleichen Attributen. Das ist mitunter problematisch, vorallem wenn künstler nur unter EINER lizenz veröffentlichen (wie üblich), so stellt sich das Problem das man z.B. "by-nc-sa" und "by-sa" nicht mischen kann, obwohl vielleicht ein Künstler der unter "by-sa" veröffentlicht garnix dagegen hat dass auf seinen Werken aufbauende Dinge die kommerzielle Nutzung dann ausschliessen. Dennoch bietet "sa" keine Möglichkeit von optionalem down/up-grading. Somit müsste ein Künstler ggf. sowohl unter "by-nc-sa" und zusätzlich unter "by-sa" veröffentlichen um alle Nutzungen zu erlauben. Dies scheitert aber i.a. schon an den konzeptionellen Vorraussetzungen den viele Künstler/Medienbörsen im Internet anbieten. --- Nebenbei: Die Tabelle ist zwar einerseits hilfreich, aber andererseits meiner Meinung nach auch schwachsinnig, weil die "nd" Spalten jeweils komplett Weiss sein müssten meiner Meinung nach, da woanders bei "nd" klar steht, dass es keine darauf aufbauende Werke geben darf und somit es blödsinn ist für solche Inhalte anzugeben, mit welchen Lizenzen für darauf basierende Werke es kompatibel ist. Oder?? Also ziemlich tricky wenn man ins Details geht. Küf 23:30, 2. Jan. 2007 (CET)
Irgenwie finde ich nirgens Infos ob sich CC-sa-by 1.0 und CC-sa-by 2.5 beissen. Also keine kompatibilität vorhanden ist. Bobo11 13:54, 4. Feb. 2007 (CET)
Warum wurde dort von "Ja" nach "unklar" geändert? --RokerHRO 18:18, 25. Mär. 2007 (CEST)
Achtung!
Es wurde noch nicht bestätigt, dass diese Lizenz den Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und denen der Wikimedia Foundation entsprechen. Bis dies der Fall ist, darf diese Lizenz (und damit) auch die Lizenzvorlage nicht verwendet werden.
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-wie sieht es denn grundsätzlich aus, wenn der 'fotograf', dessen ableben offenbar so wichtig ist, garkein mensch, sondern eine maschine war?--Ullipurwin 03:34, 27. Mär. 2007 (CEST)
Neben einem ehrlichen und interessanten Brief der GEMA (als Antwort auf Lessigs Auftriff beim CCC 2006) finde ich die Kombination von CC und Bildung interessant. Sowohl cc.org als auch cc.es hat eine entsprechende Unterseite. Die Praxis, Schulbuchverlagen das Entwerfen von und das Verdienen an Schulbüchern zu überlassen, ist eine deutsche Eigenart. Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Das BY-Icon wurde inzwischen durch einen Menschen im Kreis ersetzt. Die englische Seite nennt jeweils ein Beispiel für einen Film. Hier könnte auch http://www.audioausgang.de/ als Beispiel für Hörspiele unter CC genannt werden.
Ein zehnminütiger Beitrag in der Sendung metropolis: Im Namen des Schöpfers Verhindert das Urheberrecht Kreativität und Kultur?. Das downloadbare Video ist steht unter der Lizenz by-nc-sa/2.0. Beschrieben wird u.a. uch http://onlinefilm.org und http://openmusiccontest.org/ -- Cherubino 18:42, 3. Jun. 2007 (CEST)
Ich finde, dass der Artikel die Frage offen lässt, ob der Verkauf zum selbstkostenpreis unter "komerzielle nutzung" fällt... --Thornard, Diskussion, 15:06, 22. Jun. 2007 (CEST)
Zur Music Sharing License fehlt m.E. noch eine Erklärung, warum diese vergleichsweise restriktive CC-Lizenz als einzige Musik-Lizenz angeboten wird. Leider schweigt sich die CC-Homepage auch darüber aus. Ach ja, der Link zum "Comic zur Erklärung" ist in diesem Unterabschnitt fehlpatziert, da er über CC generell und nicht über CC für Musik speziell ist. Möglicherweise existierten mal spezielle "Comics" dazu, aber jetzt wird man auf http://creativecommons.org/about/licenses/ weitergeleitet.--SiriusB 11:21, 3. Dez. 2007 (CET)
"Neue Werke dürfen jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden". Wer verbietet das? Währe das eine Copyright-Verletzung des Lizenz-Lizenz Inhabers? (Grds. ist das Wort dürfen unscharf: strafrechtliche Relevanz, Verbot durch Gesetzgeber/Rechteinhaber usw.) Winschmidt (talk) (mark) 19:58, 6. Feb. 2008 (CET)
Creative Commons hat derzeit einige Projekte fertig die im Artikel noch nicht mal aufscheinen. Von der Verwendung von der "neueste Lizenz" DevNations wird inzwischen von Seiten der CC abgeraten, genauso wie von Sampling. Außerdem gibt es nun auch CC0 (für gemeinfreie Werke) und CC+ (für Verwendung durch Firmen). Ich vermisse auch die CC Wrapper für GNU Lizenzen und BSD sowie die Wiki Lizenz . Werde in den folgenden Wochen hier wohl einiges zu tun haben und hoffe, daß mir hier jemand dabei helfen kann. --Yamavu 11:33, 7. Feb. 2008 (CET)
Was bedeutet das Wort „Unported“ in den Überschriften der neuen 3.0 Lizenzen?--Uwe W. 16:09, 22. Feb. 2008 (CET)
Ich habe am 15. Dezember 2006 dieses Bild hochgeladen. Es ist seither publiziert in Verbindung mit der Lizenz "Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5", u.a. im Wikipedia-Artikel Mohn. Im August 2007 geschah folgendes: In der Vorabendsendung "hessenschau" sendete der Hessische Rundfunk u.a. einen Beitrag über das Mohnfeld auf dem Ausstellungsgelände der documenta in Kassel. Während der Anmoderation zu diesem Beitrag war neben dem Moderator ein großflächiger Monitor zu sehen, der etwa 25% der TV-Bildschirmfläche einnahm und auf dem - quasi als Blickfang zur Einstimmung auf den folgenden Beitrag - eine Fotocollage gezeigt wurde. Diese enthielt - als Hintergrund - eine Fotoaufnahme des vorgenannten Mohnfelds und - davor einmontiert - drei unterschiedlich große Kopien meiner Klatschmohnblüte. Der Beitrag konnte an den folgenden Tagen jederzeit als Video-Clip auf der Webseite des Hessischen Rundfunks abgerufen werden.
Wir forderten den Hessischen Rundfunk auf, hierzu eine Erklärung abzugeben. Lapidar wurde erklärt, hier sei freies Bildmaterial verarbeitet worden. Ein irgendwie geartetes Urheberrecht bestehe insoweit nicht. Allerdings wurde der Video-Clip sogleich aus dem Web entfernt. Das anschließende Telefonat mit dem Justitiar des Hessischen Rundfunks, Herrn Dr. Brinkmann, verlief ergebnislos. Wir sahen uns gezwungen, den Hessischen Rundfunk aufzufordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wiesen wir auf die Lizenzbedingungen hin. Die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde verweigert. Auf die diesseits zitierten Lizenzbedingungen wurde nicht eingegangen. Wir werden unsere Ansprüche jetzt gerichtlich geltend machen.
Ich bringe diesen Beitrag an dieser Stelle, da ich erwarte, dass sich daran eine Diskussion über das Thema anschließt.--NaturKamera 18:49, 30. Apr. 2008 (CEST)
Der Abschnitt "Neuere" ist ziemlich unsinnig:
1) In erster Linie geht es nur um die (zwei!) aktuellen Sampling Lizenzen. 2) Die "Music Sharing License" gibt es nicht als weitere Lizenz. Der Link zeigt nur auf eine alte Version der by-nc-nd. 3) Die DevNations wird sowohl unter "Neuere" als auch "Ältere" geführt???
Zu "Ältere":
1) Anstatt "Ältere" ist wohl eher "Veraltete" oder "Zurückgezogene" gemeint.
Insgesamt denke ich, dass zumindest der erstgenannte Abschnitt stark überholungsbedürftig ist. (nicht signierter Beitrag von 80.143.159.243 (Diskussion) )
Ich fände es schön wenn man die Seite um Informationen dazu ergänzen würde was man eigentlich tun muss um eigene Inhalte unter einer der genannten Lizenzen zu stellen. Nach der Lektüre des Artikels weiß ich zwar warum es die Lizenzen gibt, welche Varianten sie hat und welche Diskussionen sich GNU und CC liefern, aber ich habe keine Ahnung was ich jetzt eigentlich tun muss um ein z.B. ein PDF Dokument unter diese Lizenz zu stellen. Ich fand es recht unbefriedigend nach dem umfangreichen Studium des Wikiartikels und auch der CC Webseite keine echte Antwort auf diese Frage gefunden zu haben. (Welches Logo/Welche Wörter muss man einfügen?)
Vielleicht findet sich ja jemand der von der Materie Ahnung hat und ergänzt den Artikel um einen Hinweis. --Robakion 15:57, 5. Apr. 2009 (CEST)
--Robakion 16:44, 5. Apr. 2009 (CEST)
Zitat:
Ich habe mir den Artikel, auf den verlinkt wird, durchgelesen. Sofern ich diesen jedoch richtig verstanden habe, war der ausschlaggebende Punkt dass die Künstler, die der Wirt gespielt hat, nicht von der Gesellschaft vertreten werden. Bedeutet also: Spiele ich nur Musik von Musikern, die keinen Vertrag mit der GEMA haben, darf die GEMA auch kein Geld verlangen, selbst wenn es sich um kommerzielle ("proprietäre") Musik handelt...-- Mr1278 21:33, 15. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe den Abschnitt etwas umformuliert. In der alten Fassung erweckte es den Eindruck, als dass die Lizenz dem Urheber/Musiker die Freigabe zum Filesharing, Webcasting etc. ermöglich, ihm jedoch die Freigabe zur Bearbeitung und kommerziellen Nutzung verbiete. Das ist natürlich Unsinn, da der Inhaber der Urheberrechte kraft Gesetz die Befugnis hat, diese Rechte jedermann einzuräumen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die MSL keinesweis die einzige CC-Lizenz ist, unter der Musik veröffentlicht werden kann (CC-BY als am wenigsten restriktive Lizenz wäre ja genauso möglich). Möglicherweise wurde die MSL auf besonders häufig nachgefragte Anforderungen von Komponisten freier Musik zugeschnitten, aber diese Aussage müsste noch belegt werden, und auf ceativecommons.org ist dazu nichts zu finden.--SiriusB 17:22, 27. Aug. 2009 (CEST)
... ich habe so meine liebe Not mit der nd-Lizenz. Wie genau ist denn "Bearbeitung" definiert? Gerade im Internet halte ich dieses Ding für absolut unpraktikabel. Mir fielen hunderte Möglichkeiten ein, wie ich ein Bild (z.B. von flickr ... da wird die Lizenz ja gerne benutzt) im browser manipulieren könnte, ohne die Originaldatei auch nur an zufassen. Man könnte das Originalbild sogar hotlinken und dennoch komplett anders aussehen lassen. Von Schwarz-Weiß über Vergrößern/Verkleinern, anderes Bild darüber legen, nur einen Ausschnitt anzeigen lassen, Bild drehen/spiegeln/verzerren, etc. Mit ein bisschen Aufwand könnte man so gut wie alles damit machen, was man mit Bildbearbeitungssoftware auch tun könnte, aber technisch bliebe es eine 1:1 Kopie des Originals. Ganz konkret geht es mir darum, wie das in einem MediaWiki-Wiki umsetzbar wäre, wenn man dort das Hochladen von Grafiken erlaubt, die unter CC/by-nd stehen; wäre z.B. ein mit [[Datei:Bildname.jpg|0815xp]] erzeugter thumb ein Verstoß gegen die "nd-Einschränkung"? Und geht der Lizenz-Text auf solche Dinge ein?
Mal abgesehen davon: was macht das für einen Sinn, sein Werk unter eine creative commons-Lizenz (frei: kreative(!) Gemeinschaft) zu stellen, und das Bearbeiten durch Dritte zu verbieten? *grummel*
Würde mich echt interessieren, Grüße,
--MuWi 14:19, 10. Dez. 2009 (CET)
Worin unterscheiden sich Cc-by-sa-3.0 und Cc-by-sa-3.0-de? Danke. -- Matthias à titre de M 93 @Disk 13:52, 12. Apr. 2011 (CEST)
Unter welcher Lizenz stehen denn die Lizenztexte selbst und die Logos/Symbole? --Itu 06:51, 10. Sep. 2011 (CEST)
Zitat aus dem Artikel: "by = Namensnennung (engl.: Attribution)".
Das macht für mich keinen Sinn. Ist "by" einfach die englische Präposition "durch"? Maikel 13:40, 4. Dez. 2011 (CET)
Hier wurde die Frage offensichtlich nicht verstanden. Es ging nicht darum, was "by" in der Lizenz bedeutet, sondern darum, dass es offensichtlich nicht, wie die anderen CC-Lizenz-Punkte, ein Kürzel für einen Begriff ist (nd = no derivative; sa = share alike usw). Ich vermute auch, dass "by" hier einfach das englische Wort ist, was man im Deutschen mit "durch/von" übersetzt. Aber eine Auflösung / Info darüber konnte ich bisher nicht finden. --Jummai (Diskussion) 11:19, 30. Mai 2018 (CEST)
In der Lizenz steht "Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden." Was heißt das, besonders wenn man keine Links hat (z.B. Print) --188.101.11.24 16:46, 10. Dez. 2011 (CET)
Darf der Urheber das Lizenzrecht nachträglich abändern? Wenn er beispielsweise die Bearbeitung seines Werkes verboten hat, kann er das abändern? Wie sieht das aus, wenn er die kommerzielle Nutzung erlaubt hat, kann er das später wieder einschränken? Im Artikel wird darauf nicht eingegangen. (nicht signierter Beitrag von 91.57.254.7 (Diskussion) 11:48, 17. Dez. 2011 (CET))
Hey Leute,
in Halle an der Saale gibt es seit etwa 6 Monaten ein freies Kino, das ausschließlich Filme spielt, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden. Dieses CC-Kino lebt allein durch die Arbeit Freiwilliger und die Spendenbereitschaft seiner Besucher. Teilweise laden wir auch Autoren/Künstler ein oder motivieren Autoren/Künstler, die ihre Arbeit frei verteilen, ihre Werke unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen (weil eine ganze Reihe Kreativer diese Lizenzen gar nicht kennt). Da ich mich selbst zum Team dioeses CC-Projekts zähle, habe ich natürlich ein gewisses Eigeneinteresse ^_^ und möchte dieses Projekt im Abschnitt Projekte dieser Wikiseite wiederfinden. Was haltet ihr davon? --89.204.139.122 11:34, 15. Jan. 2012 (CET)
Ich finde das super :) Vielleicht könnte man dafür einen eigenen Abschnitt einrichten "Weblinks 'freier Projekte'" -- Micha --77.177.234.111 15:26, 22. Jan. 2013 (CET)
"Namensnennung" verlangt: "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Was heisst das eigentlich? Gerade bei Bildern aus Wikipedia oder Commons ist meistens vom Rechteinhaber nicht genauer festgelegt, wie der Name genannt werden soll. In der Wikipedia wird er normalerweise (ausser bei einem Bild in diesem Artikel) nicht genannt, mal abgesehen davon, dass man auf das Bild klicken kann und dort den Namen erfährt. Druckt man den Artikel aus, sieht man den Namen gar nicht. Ist das also ok, reicht es, wenn der Name irgendwo auffindbar ist, wenn man danach sucht? --129.132.146.194 14:30, 18. Jan. 2012 (CET)
Es müssen gewisse Informationen geliefert werden (Name, Lizenz ...) Die Bestandteile sind in der Lizenz aufgezählt. Bei dem Wie ist vor allem das Wo wichtig. Die Lizenz enthält keine Ausnahme für die Wikipedia. Ausreichend ist daher wie in der Wikipedia auch eine Verlinkung der Informationen. Diese kann auch nicht sichtbar über das Bild erfolgen. Ziel des Links kann die Commons Seite sein oder auch eine eigene Seite in der die geforderten Informationen abgelegt sind. Sollte dies durch den Urheber eingeschränkt worden sein ist diese Einschränkung als unzulässig zu betrachten. --Kreativer Kommunarde (Diskussion) 12:19, 20. Mai 2014 (CEST)
Für CC0 habe ich die Bedingungen auch in der, weiter oben bereits benutzten, Tabellenform hinzugefügt. Wenn Fehler enthalten sind, wäre es schön wenn jemand sie korrigieren könnte.--Uwe W. 17:07, 20. Jan. 2012 (CET)
Ich habe den Eintrag CC0 in der Tabelle "Die sechs aktuellen Lizenzen" nicht gefunden. Gehört die CC0 denn schon zu den aktuellen Lizenzen? Wenn ja, fände ich das super sie auch in diese Tabelle zu übernehemen und z.B. unter der Tabelle auf die Beschreibung zur CC0 weiter unten zu verweisen. -- Micha --77.177.234.111 15:27, 22. Jan. 2013 (CET)
Weltbank stellt alle Studien unter CC-Lizenz ins Netz parke ich mal hier. Gruß--ot (Diskussion) 08:23, 10. Jun. 2012 (CEST)
http://www.gulli.com/news/19578-gema-vermutung-durch-gericht-bestaetigt-2012-08-28 --ChaosHH (Diskussion) 23:58, 28. Aug. 2012 (CEST)
Wäre es nicht sinnvoller, den Abschnitt in sowas wie "Verwendung" umzubenennen? "Projekte" klingt so nach "wir probieren das mal spaßeshalber aus", wohingegen die Verwendung der CC-Lizenzen inzwischen von seriösen Einrichtungen durchaus ernsthaft betrieben wird.
Den Unterabschnitt "Open Choice" könnte man in einen allgemeineren Abschnitt mit einer Auswahl von Open-Access-Journals, die CC-Lizenzen verwenden, umbauen: Ich verstehe nicht so ganz, warum hier nur Springer genannt wird – was ist z.B. mit den ganzen PLoS-Journals? Außerdem ist "Open Chioce" nur eine der Möglichkeiten bei Springer: Dabei können Artikel in klassischen Springer-Journals zusätzlich CC-BY (CC-BY-SA nur noch vereinzelt) lizenzieren. Daneben gibt es ancheinend inzwischen zusätzlich unter „SpringerOpen“ richtige Open-Access-Journals. --El Grafo (COM) 12:07, 18. Sep. 2012 (CEST)
Ich weiss nicht ganz ob das Bild seinen Zweck erfüllt. In Artikel eingebundene Fotos illustrieren diesen durch das Motiv. Hier geht es aber nicht um Pferde, sondern um die Eigenschaften der Datei. Das kommt so aber nicht rüber, wirkt sogar irritierend. Eine verlinkte Beispieldatei halte ich für sinnvoll, Pferde zur Darstellung des CC-Prinzips aber nicht. --Nicor (Diskussion) 20:09, 21. Nov. 2012 (CET)
Wie wäre es mit einem Foto von z.B. einer Band oder einem Kino, die/das Musik/Filme, die unter cc stehen, spielt und das Foto selber ebenfalls unter cc steht? Hat jemand ein solches Foto als Vorschlag? -- Micha --77.177.234.111 15:27, 22. Jan. 2013 (CET)
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-12/creative-commons-kritik/komplettansicht (nicht signierter Beitrag von 82.113.123.4 (Diskussion) 13:50, 7. Dez. 2012 (CET))
Inhalt verschoben nach: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Deutsches_Recht_.28verschoben_von_Diskussion:Creative_Commons.29 --Alchemist-hp (Diskussion) 00:27, 29. Dez. 2012 (CET)
In der Tabelle "Die sechs aktuellen Lizenzen" fehlen die Kombinationen by-nd-sa und by-nc-nd-sa. Liegt das daran, dass nd bedeutet, dass nicht nur derselbe Inhalte, sondern auch dieselbe Lizenz weiter verwendet werden muss? Und sollte man dann nicht in der Tabelle in den beiden Zeilen "by-nd und by-nc-nd": ", keine Bearbeitung (enthält: Weitergabe unter gleichen Bedingungen)" ergänzen, um das Verständnis der möglichen Kombinationen zu erleichtern? -- Micha --77.177.234.111 15:22, 22. Jan. 2013 (CET)
ich finde es fehlt ein Abschnitt, der die "baseline rights" erklärt. Gehört z.B. ein Copyleft zu den "baseline rights"? Oder ist das Copyleft identisch mit sa? -- Micha --77.177.234.111 16:56, 22. Jan. 2013 (CET)
Dürfen Bilder, die unter CC-BY-SA Lizenz stehen, in einem Buch benutzt werden, das selbst nicht unter einer CC-Lizenz steht? Dass bei dem betreffenden Bild die Lizenz sowie der Urheber angegeben wäre, versteht sich. Diese Frage mag naiv klingen, aber beispielsweise werden bei Telepolis Artikel öfter mit Bildern illustriert, die unter CC-BY-SA Lizenz stehen. Bei solchen Artikeln ist kein Hinweise zu finden, dass der Artikel als solcher unter der selben Lizenz steht. (nicht signierter Beitrag von 87.157.90.161 (Diskussion) 16:07, 3. Jul 2013 (CEST))
Gehen die Creative Commons Lizenzen auf Wikimedia Commons zurück? Oder hat die Namensähnlichkeit andere Gründe? -Torben
Hallo, mir ist aufgefallen, dass die Beschreibung in Abs. 3 "Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden." die Beschreibung der CC-BY Lizenz ist, nicht die der CC-BY-SA. Eine kurze, korrekte Beschreibung für CC-BY-SA wäre z.B. "Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüberhinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht." Siehe Lizenztext http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de (nicht signierter Beitrag von Wettermeister (Diskussion | Beiträge) 09:45, 22. Okt. 2013 (CEST))
ZITAT
Die Werke eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder, Videos usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen jedermann zugesteht.
Sollte es nicht heissen: "ohne dass sie ihn ausdrücklich um Veröffentlichungserlaubnis fragen müssen" ??? --Ohrnwuzler (Diskussion) 12:20, 6. Jan. 2014 (CET)
Da der entsprechende Abschnitt gerade aktualisiert wurde, frage ich mich: Sollte man ihn nicht vielleicht einfach ganz streichen? Abgesehen davon, dass eine sehr bescheidene Anzahl von Grafiken unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde, hat das Ganze ja nicht viel mit Creative Commons zu tun und scheint als zeitlich limitierter "Gag" ohne grosse Bedeutung für die Creative-Commons-Bewegung geblieben zu sein. Gestumblindi 00:24, 11. Mär. 2014 (CET)
Für mich ist diese Lizenz insofern unklar - die Namensnennung ist klar, aber wie weiß dann ein dritter, was er mit dem Foto machen darf, da ja kein Lizenz dabei stehen muss? --K@rl 21:37, 26. Mai 2014 (CEST)
"Das Modul Nicht kommerziell sorgt gelegentlich für Probleme, da nicht klar definiert ist, was genau mit kommerziell gemeint ist. Dies ist mit Version 4.0 verbessert worden."
Die hier zitierte Quelle http://de.creativecommons.org/2013/11/25/version-4-0-ist-da/ sieht das aber ganz anders:
"Die Definition von „nicht kommerziell“ (Teil der Lizenzbedingung NC) wird nicht verändert, also weder genauer noch weiter gefasst."
--Dominik George (Diskussion) 13:10, 16. Sep. 2014 (CEST)
In Deutschlad gilt (BGB): ich kann, wenn mir danach ist, zu jedem Zeitpunkt eine einmal erteilte Genehmigung/Freigabe bzw. eine freie Nutzung eines Bildes wieder zurücknehmen/widersprechen. D.h. ab Zeitpunkt "X" dürfte dann z-B. ein Bild von mir nicht mehr frei genutzt werden dürfen. Wo wird das in der CC berücksichtigt? Wie könnte ich so etwas theoretisch in die Wege leiten? Ich las da irgendwo das die CC für das deutsche Recht portiert worden ist ... --Alchemist-hp (Diskussion) 09:04, 22. Okt. 2014 (CEST)
"Die Creative-Commons-Lizenzen sind im deutschen Recht AGB, woraus sich vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Probleme ergeben können.[18] So gehen Zweifel bzgl. der Auslegung der Lizenzen stets gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten der Lizenzgebers.[19] Bei Einbeziehung von nichtdeutschsprachigen Versionen, etwa einer „unportierten“ US-amerikanische CC-Lizenz, kann es im Einzelfall jedoch zweifelhaft sein, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können, da § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraussetzt, dass die AGB verständlich sind."
Kann das mal bitte jemand für mich übersetzen? Ich lese nur "bla, bla, bla". Versteht das überhaupt irgend einer? Der Sinn dieses Abschnitts erschließt sich mir leider nicht. Auf alle Fälle schon mal Danke für die Mühe. --Alchemist-hp (Diskussion) 21:17, 12. Jan. 2015 (CET)
Könnte jemand, der sich gut genug auskennt, die Performance-Restricted-Lizenzen im Artikel darstellen? Die sind meines Wissens vom IMSLP aus den CC-Lizenzen entwickelt worden, um das Problem der Komponisten zu lösen, die ihren Notentext gerne freigeben möchten, die Aufführungsrechte aber nicht. Die CC-Lizenzen waren dafür ungeeignet.--87.145.238.142 00:48, 18. Jul. 2015 (CEST)
1. Beim Abschnitt Lizenzen ist zu lesen (fette Hervorhebungen durch mich):
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
Nun sieht jeder, dass es sich um vier Fragen handelt, aber vermutlich war die vierte ja nur als Anschlussfrage für den Fall gedacht, dass die dritte oder irgendeine oder alle drei mit "ja" beantwortet wurden. Wäre sinnvoll, dass zu erläutern.
2. Weiter:
... Antwortet man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite, dritte und vierte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man dagegen auf die vierte Frage mit ja, erhält man etwas Ähnliches zur GPL.
Ist jetzt das erste "ja" verkehrt oder das zweite?--Bestoernesto (Diskussion) 03:28, 25. Dez. 2015 (CET)
Die Creative-Commons-Lizenzen sind im deutschen Recht AGB, woraus sich vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Probleme ergeben können.[17] So gehen Zweifel bzgl. der Auslegung der Lizenzen stets gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Lizenzgebers.[18] Bei Einbeziehung von nichtdeutschsprachigen Versionen, etwa einer „unportierten“ US-amerikanischen CC-Lizenz, kann es im Einzelfall jedoch zweifelhaft sein, ob die Lizenznehmer den Inhalt der CC-Lizenz in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können, da § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraussetzt, dass die AGB verständlich sind.[19]
Kann das mal jemand so umformulieren, dass das auch ohne Jura-Studium und im Sinne von Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit zu verstehen ist?--Bestoernesto (Diskussion) 04:43, 25. Dez. 2015 (CET)
"Approved for Free Cultural Works"? zu deutsch "Zugelassen für freie kulturelle Werke"? kommt im Artikel dreimal als Tabellenüberschrift und bei zwei Abbildungen vor. Scheint was ganz wichtiges zu sein, konnte aber keine Erklärung im Artikel finden.--Bestoernesto (Diskussion) 05:15, 25. Dez. 2015 (CET)
Folgender Satz stand in der Erläuterungstabelle der einzelnen Module: "Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird." Für den 2. Teil wurde kein Beleg angeführt. Eine ausführliche Websuche meinerseits hat zu dem Thema auch keine Belege ergeben, die Sache scheint also nicht so offensichtlich zu sein, wie sie dargestellt wird. Eine rechtliche Bewertungen ohne Beleg sollte nicht im Artikel verbleiben, insbesondere da der Themenkomplex "nicht-kommerziell" allgemein etwas schwierig/umstritten ist (s. später im Artikel). Farbijan (Diskussion) 11:58, 4. Mai 2016 (CEST)
Hallo CC-Profis, das Problem der Verständlichkeit von den CC-Lizenzbedingungen ist ja immer wieder Thema und Teil der Kritik. Daher könnte das Projekt Lizenzhinweisgenerator m.E. hier gut mit vorgestellt oder ein Link auf - einen noch anzulegenden - Artikel gebracht werden, da es dieses Problem ja angeht. https://wikimedia.de/wiki/Monsters_of_Law_-_Crashkurs_für_die_Wiki-Welt https://lizenzhinweisgenerator.de https://www.youtube.com/watch?v=Gj4TU1tSIJA Beste Grüße und schon im Voraus Danke an die Autor/innen --Polimorph (Diskussion) 12:14, 21. Jun. 2016 (CEST)
Es kreißte der Berg und gebar ein Mäuslein. Wieder mal so ein Hype, der erbärmlich endete mit 500 Streifen. Leute bleibt mal auf dem Teppich. --Hannover86 (Diskussion) 17:16, 21. Okt. 2017 (CEST)
Man darf also keine "veränderten Versionen" veröffentlichen. WEnn ich also ein farbiges Foto verwenden will, muss ich es auch in meinem Buch farbig abdrucken, da s/w-Abdruck ja schon eine "Veränderung" wäre? --RokerHRO (Diskussion) 18:00, 30. Mai 2018 (CEST)
Im Artikel fehlt meines Erachtens eine Erklärung der automatischen Beendigungsklausel, im Fall der CC-BY-SA-Lizenz unter Abschnitt 6. Was genau ist der Zweck dieser Klausel? Nach dem deutschen Urheberrecht (und vermutlich auch der Gesetze in den allermeisten anderen Unterzeichnerländern des Berner Abkommens) ist die Nutzung außerhalb der vom Urheberrecht definierten und vom Urheber zusätzlich eingeräumten Grenzen ohnehin illegal und strafbar, d.h. der Urheber kann in jedem Fall gegen einen Lizenzverstoß vorgehen, sofern dieser nicht durch eine explizite Ausnahme im nationalen Urheberrecht/Copyright gedeckt ist (etwa durch Fair use). Ferner wirkt die Klausel in die Zukunft fort, d.h. untersagt die Nutzung der eingeräumten Freiheiten dauerhaft, bis vom Urheber aktiv eine neue Lizenz erteilt wurde (in CC 4 zusätzlich automatisch, wenn der Nutzer den Verstoß binnen 30 Tagen nach Kenntnisnahme abstellt). Welchen Nutzen bringt das? Würde es nicht reichen. wenn die Lizenz lediglich während des Lizenzverstoßes pausiert (falls die Klausel überhaupt notwendig sein sollte)? Eine Erklärung hierzu wäre sehr hilfreich, zumal es scheinbar nirgendwo im Netz eine solche Erläuterung zu geben scheint (ich habe zumindest keine mit den gängigen Suchmaschinen finden können, nichtmal bei Creativecommons selbst).--SiriusB (Diskussion) 12:44, 12. Mai 2019 (CEST)
Kann die in Wikipedia verwendet werden? MfG --commander-pirx (disk beiträge) 15:40, 19. Nov. 2019 (CET)
Auf der Seite des Creative Commons-Deutschland-Chapters finden sich schon seit 2017 Portierungen der Version 4.0: https://de.creativecommons.org/index.php/2017/01/23/es-ist-vollbracht-die-ccpl-4-0-in-offizieller-deutscher-uebersetzung-ist-da/ Warum werden diese Versionen hier nicht verlinkt? Sollen diese Fassungen in Wikipedia nicht verwendet werden? Oder ist diese Seite einfach nur überholt? Würde mich über eine Erklärung freuen. Dr. Burkhard Beyer (Diskussion) 13:24, 4. Jan. 2020 (CET)
Gemeinsam mit dem Autoren Till Kreutzer möchten wir bei Wikimedia Deutschland e. V. unsere weit verbreitete Publikation “Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen” aktualisieren. Um die Praxisrelevanz noch zu steigern, würden wir gern eine Reihe von Praxisbeispielen aufnehmen. Auf deren Basis möchten wir typische rechtliche Fragen und Anwendungsschwierigkeiten erklären. Um herauszufinden, welche rechtlichen Fragestellungen und Beispiele besonders relevant sind (z. B. weil sie besonders oft auftreten), schreibe ich hier. Bitte schreibt mir gern weiter häufig auftretenden Rechtsfragen und Praxisbeispiele, damit wir den Leitfaden noch besser auf die Bedarfe auch der Wikimedia-Communitys abstimmen können. Fragen und Praxisbeispiele können sich sowohl auf die Nachnutzung von CC-Inhalten (Sicht der Lizenznehmer*innen) als auch auf deren Lizenzierung (Sicht der Lizenzgeber*innen) beziehen. Beispiele wären:
Genügt es bei der Quellenangabe (Attribution-Pflicht) die Autorin zu nennen oder müssen weitere Angaben gemacht werden? Gibt es konkrete Vorgaben, wo die Quellenangaben angebracht werden müssen? Löst die Kombination von verschiedenen Inhalten in einer Publikation die sa-Pflicht (share alike) aus und muss ich die ganze Publikation daher unter der share-alike-Lizenz veröffentlichen? Handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung, wenn Inhalte in einer kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltung eines gemeinnützigen Trägers genutzt werden sollen? Worauf kommt es bei der Abgrenzung von kommerziell und nicht kommerziell an? Widerspricht es einer nd-Lizenz (keine Bearbeitungen), ein CC-Bild mit anderen Bildern kombiniert nachzunutzen und zu veröffentlichen? Wie unterscheidet sich eine Zusammenstellung von einer Bearbeitung?
(Wie) Kann ich Bilder und Text unter verschiedenen Lizenzen veröffentlichen, wenn sie gemeinsam in einem Dokument enthalten sind? Bieten sich nc-Lizenzen (non commercial) für Open Content an, der von der öffentlichen Hand veröffentlicht wird? Immerhin kann so ausgeschlossen werden, dass sie von Unternehmen kommerzialisiert werden. Wie unterscheiden sich die Lizenzen von Pixabay, Unsplash und CC (CC0, CC by)? Unter welchen Lizenzen sollten offene Meta- oder Forschungsdaten veröffentlicht werden (im Sinne von Open Data)? Bieten sich die Lizenzen von CC an oder sind spezielle Open-Data-Lizenzen besser geeignet?
Hilfreich wäre für uns jeweils auch der konkrete Kontext, in dem diese und ähnliche Fragen auftauchen. Also z.B.: Wir möchten als Stiftung gerne frei lizenzierte Bilder auf unserer Website nutzen. / Ich möchte ein freies Unterrichtsmaterial veröffentlichen und dafür eigene Textbausteine und Grafiken Dritter nutzen. / Wir möchten die Publikationsreihe unserer Publikation unter einer freien Lizenz herausgeben. Vielen Dank im Voraus! --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:35, 3. Mai 2023 (CEST)
Wenn´s erlaubt ist, möchte ich in diesem Zusammenhang eine konkrete Frage stellen: Wir haben bei uns hier in Bayern im Rahmen unser MUC-KulturTour-Aktivitäten wiederholt von der Bayerischen Staatsbibliothek, und auch vom Münchner Stadtmuseum und vom Archiv des Deutschen Museums die CC-Freigabe von Digitalisaten angeboten bekommen, allerdings unter CC BY-NC-SA 4.0. Was die kommerzielle Nutzung ausschließt. Wäre das statthaft, ist sowas gewünscht? Vielen Dank und herzliche Grüße aus München --Pimpinellus (Diskussion) 13:29, 4. Jul. 2024 (CEST)
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