Ehescheidung (Türkei)
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Nach türkischem Recht ist die gerichtliche Ehescheidung (türkisch Boşanma) sowohl aus Verschuldens- als auch Zerrüttungsgründen möglich.
Nach türkischem Recht ist die gerichtliche Ehescheidung (türkisch Boşanma) sowohl aus Verschuldens- als auch Zerrüttungsgründen möglich.