Eingeschränkte Alltagskompetenz
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Eingeschränkte Alltagskompetenz war ein Begriff aus dem Recht der deutschen sozialen Pflegeversicherung. Wegen ihres erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hatten Versicherte mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz einen Anspruch auf besondere Betreuungsleistungen, zusätzliche Pflegeleistungen und häusliche Betreuung.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz ist der Begriff der eingeschränkten Alltagskompetenz entfallen. Solche Verrichtungen werden nunmehr unmittelbar bei der Feststellung der neu eingeführten Pflegegrade berücksichtigt.