Einkammersystem
Parlament, das nur aus einer Kammer besteht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
In einem Einkammersystem (auch Unikameralismus) hat das Parlament nur eine Kammer (Einkammerparlament). Somit hat eine Versammlung von Parlamentariern die gesamte (insbesondere gesetzgebende) Staatsgewalt inne. Dadurch können intraparlamentarische Blockaden – d. h., dass eine Kammer die Vorstöße der anderen durch ein Veto oder Ähnliches verhindert – vermieden werden.
Das Gegenstück dazu ist das Zwei- oder das sehr seltene Dreikammersystem.