Einwilligungsfähigkeit
die Fähigkeit einer Person, in eine Handlung einzuwilligen bzw. diese abzulehnen. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Einwilligungsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit eines Betroffenen bezeichnet, in die Verletzung eines ihm zuzurechnenden Rechtsguts einzuwilligen bzw. diese abzulehnen. Sie ist (neben anderen) eine Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung.
Insbesondere wird in der Regel nach deutschem Recht (bzw. jedenfalls dessen Auslegung durch die Rechtsprechung) erst durch eine wirksame Einwilligung (§ 228 StGB) der nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführte ärztliche Eingriff rechtmäßig; ansonsten kann auch dieser als Körperverletzung strafbar sein (§ 223 StGB). Besonders relevant ist das Problem der Einwilligungsfähigkeit daher beim ärztlichen Heileingriff.