Einzelorgan
Organ in einer juristischen Person oder Personenvereinigung, aus einer natürlichen Person / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Einzelorgan ist im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus lediglich einer natürlichen Person besteht. Gegensatz ist das mindestens aus zwei Organwaltern bestehende Kollegialorgan.