Embargo
Eingriff von Staatsorganen in den Ex- und Import von Waren etc. in oder aus einem Land / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Embargo?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Embargo (Begriffsklärung) aufgeführt.
Embargo (von spanisch embargo ‚Beschlagnahme‘, ‚Pfändung‘) ist im Außenhandel und in der Außenhandelspolitik das behördliche Verbot des Exports und/oder Imports von Gütern und Dienstleistungen in einen bzw. aus einem bestimmten Staat.