Entschließung
Rechtsakt in Österreich / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Dieser Artikel erläutert österreichisches Recht, zu anderen Bedeutungen siehe Entschließungsantrag.
Eine Entschließung ist in der Rechtssprache Österreichs ein Rechtsakt, der von den obersten Organen gesetzt wird, auch gegenüber den anderen innerhalb der Gewaltenteilung. Es gibt zwei Formen, die Entschließung des Bundespräsidenten und die Entschließung des Nationalrats oder Entschließung des Bundesrats.
Der Begriff geht auf die Kaiserlichen Entschliessung zurück, eine der Formen der legislativen Willensäußerungen des Monarchen in der Habsburgermonarchie.