Erbengemeinschaft

nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt. Der Nachlass wird ihr gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet im Unterschied zum Allein-, Gesamt- oder Universalerben.