Erbschaft
Gesamtheit des vom Erblasser im Erbfall auf die Erben zu übertragendes Vermögen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Erbschaft?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Nachlass im erbrechtlichen Sinn. Für den Nachlass im archivarischen Sinn siehe Nachlass. Für das sanierungsrechtliche Nachlassverfahren im Schweizer Recht siehe dort. Zu weiteren Bedeutungen siehe Die Erbschaft.
Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.