Erfüllung (Recht)
Erlöschen des Schuldverhältnisses durch das Erbringen der geschuldeten Leistung an den Gläubiger / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Erfüllung (Recht)?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Die Erfüllung (lat. solutio = Lösung) bezeichnet im Rechtsverkehr das Erlöschen eines Schuldverhältnisses und tritt ein, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt ist. Durch die unmittelbare und vollständige Schuldbefreiung führt die Erfüllung zum natürlichen Ende einer Obligation und zur Verwirklichung ihres Daseinszwecks. Ihrer Rechtsqualität nach ist die Erfüllung eine rechtsvernichtende Einwendung und in § 362 Abs. 1 BGB geregelt.