Ergebnisse der Wahlen zum UN-Menschenrechtsrat
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Seit der Gründung des UN-Menschenrechtsrates im Jahr 2006 wird jedes Jahr ein Teil der Ratsmitglieder von der UN-Generalversammlung gewählt.
Dabei sind die 47 Sitze auf fünf Regionen verteilt: Je 13 Sitze für Afrika und Asien, 6 für Osteuropa, 8 für Lateinamerika und die Karibik und 7 für Westeuropa und die restlichen Staaten. Bei der ersten Wahl wurden die Staaten für ein, zwei oder drei Jahre gewählt, sodass in jährlichem Rhythmus rund ein Drittel der Mitglieder neu gewählt werden kann. Um gewählt werden zu können, muss ein Staat vor der Wahl eine offizielle Erklärung zur Kandidatur abgeben und anschließend bei der Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Bei den ersten drei Wahlen wurden einige Stimmen für Länder abgegeben, die keine Kandidatur offiziell erklärt hatten; nachfolgend inoffizielle Kandidaten genannt. Mitglieder dürfen einmal direkt wiedergewählt werden, sonst nur nach einer Zeit der Abwesenheit im Rat.
Die Ergebnisse der Wahlen zum UN-Menschenrechtsrat, getrennt nach den Regionen, werden wie folgt dargestellt:
- eine Übersicht, wie viele Sitze neu zu besetzen sind, die Anzahl der offiziellen Kandidaten und die der inoffiziellen Kandidaten
- die Kandidaten mit den erzielten Wahlergebnissen und einem Hinweis auf (direkte) Wiederwahl und Anzahl der Wahlgänge.