Erpressung
rechtswidrige Bereicherung bzw. Erreichung eines Ziels durch Gewalt oder Androhung von Übel / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Erpresser ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu den Filmen siehe Erpresser (Film) und Erpresser (Film 1921).
Erpresserin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum Film siehe Erpresserin (Film).
Dieser Artikel behandelt Erpressung im allgemeinen und rechtlichen Sinn. Zum Film siehe Erpressung (Film).
Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt. Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung, also der Gewalt oder der Drohung und dem angestrebten Nötigungszweck, als verwerflich anzusehen ist.