Exterritorialität
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Exterritorialität (lateinisch ex terra, „aus dem Land heraus“), teilweise auch als Extraterritorialität bezeichnet, beschreibt die Ausnahmestellung gegenüber der Hoheit des Aufenthaltsstaates.[1] Der Begriff ist zwischenzeitlich einem Bedeutungswandel unterlegen. Während er ursprünglich dazu diente, die besondere völkerrechtliche Stellung von Personen (Staatsoberhäuptern, Regierungsvertretern, Diplomaten) zu beschreiben,[2] wird er heute zumeist nur noch im Zusammenhang mit dem Status von diplomatischen Liegenschaften verwendet. Der genaue Bedeutungssinn ist dabei jedoch oft unklar.