Fürsorge
Sorge zugunsten Dritter aus ethischer oder gesetzlicher Pflicht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch: Fürsorge (Dienstrecht).
Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen.[1] Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der öffentlichen Fürsorge.