IT-Recht (Deutschland)
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IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Ähnlich verwendete, teils veraltete und bedeutungsähnliche Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. Als Querschnittsmaterie erstreckt es sich auf relevante Teilbereiche aller Hauptrechtsgebiete. Der Gegenbegriff zum IT-Recht ist die Rechtsinformatik.
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