Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Bei dem Titel eines Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.
Die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde durch die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Sitzung vom 22. bis 23. November 2004 eingeführt.