Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwaltsbezeichnung / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Bei dem Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.
Die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht wurde durch die 2. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer 6. Sitzung am 20. März 2003 eingeführt.