SubsidiärSchutzberechtigte sind nach der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) Personen, bei denen zwar keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne
Als Flüchtlingskrisein Europa 2015/2016 (auch Migrationskrise, Asylkrise) bezeichnet man die Fluchtbewegung von rund zwei Millionen Menschen in die Europäische
Als FlüchtlingskriseinDeutschland2015/2016 wird die im Zusammenhang mit der Einreise von über einer Million Flüchtlingen, Migranten und anderen Schutzsuchenden
Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten für subsidiärSchutzberechtigte verstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne
minderjährigen subsidiärSchutzberechtigten. Abgerufen am 12. September 2024. Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiärSchutzberechtigten. In: BVerwG