Freilassung
juristischer Akt, durch den ein Sklave aus dem Zustand der Sklaverei entlassen wird / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit der Freilassung aus der Sklaverei. Für die Entlassung aus Personengewahrsam oder Haft siehe dort.
Unter Freilassung (lat. manumissio) versteht man den juristischen Akt, durch den ein Sklave aus dem Zustand der Sklaverei entlassen wird. Zu unterscheiden sind dabei die vom Sklavenhalter initiierte Freilassung eines Sklaven und die Sonderformen des Selbstkaufes eines Sklaven bzw. des Kaufes eines Sklaven durch dessen (freie) Angehörige.