Gemeinnützigkeit
Verhalten, das dem Gemeinwohl dient / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Gemeinnützig ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Trotz der begrifflichen Überlappung sind die Wohnungsgemeinnützigkeit und das Prinzip der Gemeinnützigkeit in den Wirtschaftswissenschaften rechtlich und inhaltlich von der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit zu unterscheiden.[1]