Genitiv

Fall / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Der Genitiv [ˈɡeːnitiːf] (auch [ˈɡɛnitiːf]), seltener Genetiv, veraltet Genitivus, Genetivus, von lateinisch [casus] genitivus/genetivus die Abstammung bezeichnend[er Fall], auch Wes-Fall oder Wessen-Fall, veraltet Zeugefall, ist ein grammatikalischer Kasus. Viele Grammatiken des Deutschen folgen einer traditionellen Anordnung der Fälle, in der dann der Genitiv als 2. Fall bezeichnet wird.

Die typischste Funktion des Genitivs ist die Markierung von Attributen, also von Substantiven bzw. Substantivgruppen, die von einem anderen Substantiv abhängen. Beispiele im Standarddeutschen sind: „das Haus des Nachbarn“, „der Klang einer fernen Glocke“. Daneben tritt der Genitiv auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen.