Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
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Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ein Rechtsbegriff im deutschen Wettbewerbsrecht, der alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfasst, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.[1] Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse dagegen vornehmlich kaufmännisches Wissen.[1] Oberbegriff ist das Unternehmensgeheimnis als eine im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehende, nicht offenkundige Tatsache.[2]