Ostmarkgesetz
Reichsgesetz über die Verwaltungsgliederung der Anschlussgebiete von 1938 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Mit dem Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939[1] wurde abschließend die Verwaltungsstruktur und -einteilung des ehemaligen Staates Österreich und der nördlich angrenzenden, auf Grund des Münchener Abkommens 1938 an Deutschland gefallenen südböhmischen und südmährischen Gebiete geregelt.