Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Gesetz unter der NS-Herrschaft / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 sollte die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte zurückgenommen werden. Viele von ihnen erfüllten jedoch die Voraussetzungen einer vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg verlangten und im Gesetz verankerten Ausnahmeregelung („Frontkämpferprivileg“), so dass ein von den Antisemiten unvorhergesehen großer Teil der jüdischen Anwälte ihren Beruf bis 1938 weiter ausüben konnte.
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
Art: | Reichsgesetz |
Geltungsbereich: | Deutsches Reich |
Rechtsmaterie: | Rechtspflege, Berufsrecht |
Erlassen am: | 7. April 1933 |
Inkrafttreten am: | 10. April 1933 (RGBl. I 1933, S. 188) |
Außerkrafttreten: | 20. September 1945 (Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art I. 1. l) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Schließen
Das Gesetz steht in engem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums gleichen Datums.