Gesundheitsrecht
rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Dieser Artikel beschreibt das rechtswissenschaftliche Fachgebiet des Gesundheitsrechts. Zu der gleichnamigen juristischen Fachzeitschrift siehe GesundheitsRecht.
Als Gesundheitsrecht wird das Recht des Gesundheitswesens verstanden, also das Sozialrecht, das Berufsrecht und weitere Vorschriften, die die Sozial- und die Privatversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, medizinische Rehabilitation über verschiedene Träger), die Tätigkeit von Leistungserbringern und den Betrieb der dazu notwendigen Infrastruktur (Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste und dergleichen) regeln.
Im engeren Sinne wird manchmal auch das Recht der Ausübung der ärztlichen Heilkunde als „Gesundheitsrecht“ bezeichnet. Das Medizinrecht ist ein Teilgebiet des Gesundheitsrechts im weiteren Sinne.