Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Dieser Artikel behandelt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zur Grundsicherung für Arbeitssuchende siehe Bürgergeld.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) ist eine seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland bestehende bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit.