Imagegestützter Scheckeinzug
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Durch die Einführung des imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE-Verfahren) durch die Deutsche Bundesbank in Verbindung mit der deutschen Kreditwirtschaft, zum 3. September 2007, soll das Scheckeinzugsverfahren modernisiert und vereinfacht werden. Im ISE-Verfahren wird das eingescannte Bild (Image) des Schecks – ab einem Betrag von 6.000 Euro – zusammen mit dem Clearing-Datensatz im Rahmen der Datenfernübertragung an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet.
Dieses Verfahren ermöglicht eine kostengünstigere Verarbeitung der Schecks, da der körperliche Transport der Schecks, die Scheckcodierung und das Erstellen von Korrekturhüllen u. a. bei beschädigten Schecks entfällt.