Immobilienrecht (Deutschland)
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Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien zu tun haben. Erfassen lässt sich der Begriff nur, wenn auf die einzelnen Rechtsgebiete abgestellt wird, in denen sich „Immobilienrecht“ abspielt. Das Gesetz verwendet den Begriff selbst nicht. Es gibt keine direkte Definition. Wer Immobilien baut, vermittelt, kauft oder verkauft, hat es mit Immobilienrecht zu tun. Der Text beschränkt sich auf einen Überblick über die wesentlichen Rechtsvorschriften.