Justiziar
Beamteter oder angestellter Rechtsberater / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Justiziar (auch Justitiar und in der Privatwirtschaft oft auch Legal Counsel[1]) ist ein beamteter oder angestellter Rechtsberater.[2]
Das von diesem ausgeübte Amt wie auch die entsprechende von ihm geleitete Rechtsabteilung werden als Justitiariat (Justiziariat) bezeichnet.