Loading AI tools
Rechtsbegriff für die Willenserklärung zur Beendigung eines Schuldverhältnisses Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kündigung (lateinisch renuntiatio; englisch termination, französisch résiliation) ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft[1], das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
Bei Schuldverhältnissen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, kann die eine von der anderen Vertragspartei eine Leistung oder Gegenleistung fordern, solange das Schuldverhältnis besteht. Schuldverhältnisse enden entweder mit der vereinbarten Laufzeit oder Fälligkeit, der vereinbarten Frist, dem Rücktritt oder durch Kündigung. Dauerschuldverhältnisse wie Arbeitsvertrag (siehe Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung des Arbeitsvertrags), Gesellschaftsvertrag, Handyvertrag, Kreditvertrag (siehe Kreditkündigung), Leasing, Leihe, Miete, Mobilfunkvertrag, Pacht oder Versicherungsvertrag sind häufig unbefristet und können daher ausschließlich durch Kündigung beendet werden.
Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Zugang der Kündigung und dem durch die Kündigung bewirkten Ende des Vertragsverhältnisses liegt.[2] Sie kann gesetzlich vorgegeben oder vertraglich vereinbart sein.
Die Kündigung hat in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Bedeutungen.
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.
Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.