Kerntechnischer Ausschuss
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Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) wurde 1972 nach dem Vorbild des Deutschen Dampfkessel-Ausschusses (DDA, 1923) gegründet. Er hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von kerntechnischen Anlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, sicherheitstechnische Regeln aufzustellen und deren Anwendung zu fördern.
Diese Regeln, die mit dem Kürzel „KTA“ gekennzeichnet sind (ähnlich wie z. B. deutsche Normen mit „DIN“), dienen der Konkretisierung von sicherheitstechnischen Anforderungen an kerntechnische Anlagen und sind Teil des kerntechnischen Regelwerks. Die KTA-Regeln geben also verbindlich vor, welche Maßnahmen die Betreiber von kerntechnischen Anlagen zur Erreichung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden zu treffen haben.