Kinder- und Jugendanwaltschaft
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Kinder- und Jugendanwaltschaften sind weisungsfreie Einrichtungen der österreichischen Bundesländer mit dem gesetzlichen Auftrag, auf die Umsetzung der Kinderrechte zu achten und diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Jedes Bundesland hat eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft. Grundlage der KIJAs ist die UN-Kinderrechtskonvention.