Kleine Aktiengesellschaft
kleine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Eine Kleine Aktiengesellschaft ist nach deutschem Recht eine Aktiengesellschaft, die nur über einen kleinen Gesellschafterkreis verfügt. Ihr kommen Erleichterungen u. a. hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie der handelsrechtlichen Publizitätspflichten zugute und sie ist nicht an der Börse notiert.