Mehrautorenschaft
dabei sind mehrere Urheber zusammen Autoren eines gemeinsam verfassten Werkes / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bei einer Mehrautorenschaft sind mehrere Urheber zusammen Autoren eines gemeinsam verfassten Werkes. Die Autoren werden dabei untereinander als Koautor, Coautor, Co-Autor, Mitautor oder Miturheber bezeichnet. Im Bereich des Sachbuchs werden auch Ghostwriter als Co-Autoren bezeichnet.
Der Begriff des Koautors wird insbesondere in der Wissenschaft verwendet, da wissenschaftliche Veröffentlichungen häufig von mehreren Personen angefertigt werden. Formell und urheberrechtlich bezieht sich die Urheberschaft auf das Verfassen des Textes. Es hat sich jedoch die äußerst umstrittene Praxis eingebürgert, auch Personen als Koautoren zu nennen, die keine Beteiligung am Entstehen des Textes selbst haben, sondern lediglich bei der Durchführung der beschriebenen Forschungsarbeit. In der Praxis ist es schwierig, den tatsächlichen individuellen Schreibanteil eines einzelnen Koautors zu bewerten, was in der Vergangenheit national und international bereits zu Wissenschaftsskandalen geführt hat. Oft kommt es vor, dass Professoren oder Leiter von Forschungsgruppen und -einrichtungen Mitautorenschaft für Werke ihrer Mitarbeiter und Studenten beanspruchen, obwohl sie keinen Teil der Publikation verfasst haben. Dies geht so weit, dass einige von ihnen sogar urheberrechtliche Ansprüche auf Diplomarbeiten geltend machen wollen (siehe Schutzrechtsberühmung).